Naturwissenschaftlicher Universitätsabschluss (Sachverständige Gegenproben)
F05009802• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 43 Abs. 1 Satz 2 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB); § 1, § 2, § 3
Formularangaben
Ein naturwissenschaftlicher Universitätsabschluss mit Nachweis einschlägiger Fach- und Rechtskenntnisse
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Bitte beachten Sie, dass das maximal zulässige Datenvolumen von 20MB nicht überschritten werden darf. Akzeptierte Dateiformate sind JPG, PNG und PDF.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden