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Abfrage Beantragung Führungszeugnis § 30 Abs. 5 BZRG

F05009862 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 4 Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO) § 63 Approbationsordnung für Tierärzte (TAppV) § 64 Approbationsordnung für Tierärzte (TAppV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Wurde bereits ein Führungszeugnis § 30 Abs. 5 BZRG Belegart 0 beantragt?
Ausgabe: Es wurde bereits ein Führungszeugnis § 30 Abs. 5 BZRG Belegart 0 beantragt:

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden