Abfrage Beantragung Führungszeugnis § 30 Abs. 5 BZRG
F05009862• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 4 Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO) § 63 Approbationsordnung für Tierärzte (TAppV) § 64 Approbationsordnung für Tierärzte (TAppV)
Formularangaben
Eingabe: Wurde bereits ein Führungszeugnis § 30 Abs. 5 BZRG Belegart 0 beantragt?
Ausgabe: Es wurde bereits ein Führungszeugnis § 30 Abs. 5 BZRG Belegart 0 beantragt:
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Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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