Hinweis zum Antrag für den jeweiligen Fachbereich
F05009870• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 Absatz 2 SV-VO
Formularangaben
Sollten die ersten fünf Punkte nicht bestätigt werden können, ist eine Anzeige bei der Ingenieurkammer-Bau NRW nicht zulässig. Bitte prüfen Sie, ob in Ihrem Falle ein Antrag für den jeweiligen Fachbereich zutreffend sein könnte. Das entsprechende Formular steht auf unserer Homepage www.ikbaunrw.de im Bereich "Recht & Service/Download" zur Verfügung.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden