Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse
F05009895• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 2 Absatz 2 Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO) § 11 Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO)
Formularangaben
Eingabe: Ist ein Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse nach mindestens Niveau B2 (z. B. B2-Prüfung des Goethe-Instituts, TOEFL, TELC) vorhanden?
Ausgabe: Es ist ein Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse nach mindestens Niveau B2 (z. B. B2-Prüfung des Goethe-Instituts, TOEFL, TELC) vorhanden.
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Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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