Hinweis Anerkennung anderes Bundesland
F05009953• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 11, 12 GasHDrLtgV
Formularangaben
Sofern Sie bereits in einem anderen Bundesland als Sachverständige*r für Gashochdruckleitungen öffentlich anerkannt wurden, gilt diese Anerkennung auch in Nordrhein-Westfalen. Aus diesem Grund brauchen Sie keinen Antrag zu stellen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden