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Hinweis Anerkennung anderes Bundesland

F05009953 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 11, 12 GasHDrLtgV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Hinweis

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Sofern Sie bereits in einem anderen Bundesland als Sachverständige*r für Gashochdruckleitungen öffentlich anerkannt wurden, gilt diese Anerkennung auch in Nordrhein-Westfalen. Aus diesem Grund brauchen Sie keinen Antrag zu stellen.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden