Auskunft nach § 150 Abs. 5 der Gewerbeordnung
F05009974• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
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Handlungsgrundlage
- § 150 Abs. 5 der Gewerbeordnung
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Ausgabe: Auskunft nach § 150 Abs. 5 der Gewerbeordnung
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Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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