Nenner des Flurstücks Baulast
F05010245• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Nenner des Flurstücks Baulast
Handlungsgrundlage
- § 85 BauO NRW 2018
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie hier bitte den Nenner des Flurstücks an.
Die Nummer eines Flurstücks besteht aus Zähler und Nenner, also lautet zum Beispiel 83 (Nenner)/194 (Zähler).
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden