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Schriftliche Einwilligung zur Bekanntgabe

F05010308 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz (BbodSchG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Bitte laden Sie hier eine schriftliche Einwilligung hoch, welche angibt, dass Sie zur Bekanntgabe nach § 4 Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten (SU-BodAV NRW) einverstanden sind.
Ausgabe: Schriftliche Einwilligung zur Bekanntgabe

Hilfetext

Eingabe: Sachverständige, die nach den Vorschriften dieser Verordnung zugelassen worden sind, werden vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz öffentlich bekannt gegeben. Entsprechendes gilt für Sachverständige, die nach § 2 Abs. 4 einen Antrag auf Bestätigung gestellt haben. Die Bekanntgabe wird im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Daneben oder an Stelle dessen kann eine Veröffentlichung im Internet erfolgen.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

file

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden