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Zeugnis über den dritten Abschnitt

F05010394 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 1, §2, §4 Bundesapothekerordnung (BApO)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Zeugnis über den dritten Abschnitt

Hilfetext

Eingabe: Bitte beachten Sie: Das Zeugnis über den dritten Abschnitt muss zusätzlich in Form einer beglaubigten Kopie auf dem Postweg nachgereicht werden. Bitte laden Sie hier eine Kopie des Zeugnisses über den dritten Abschnitt hoch. Bitte beachten Sie, dass das maximal zulässige Datenvolumen von 20MB nicht überschritten werden darf. Akzeptierte Dateiformate sind JPG, PNG und PDF.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

file

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden