Hinweis Zweitschrift Approbation
F05010435• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Bundesärzteordnung (BÄO), Bundes-Apothekerordnung (BApO), Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG), Psychotherapeutengesetz (PsychThG)
Formularangaben
Wenn das Original Ihrer Approbationsurkunde zerstört wurde beziehungsweise verloren ging, kann eine Ersatzurkunde ausgestellt werden.
Hier können Sie den notwendigen Antrag stellen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden