Hinweis Antragsteller
F05010469• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 12 f. SüwVO; § 61 WHG
Formularangaben
Sehr geehrte Antragsteller*innen,
wenn Sie als sachkundige Person für Abwassereinleitungen tätig werden möchten, müssen Sie sich von der zuständigen Kammer oder Behörde anerkennen lassen. Die Anerkennung als sachkundige Person für die Überprüfung solcher Abwassereinleitungen können Sie hier beantragen. Voraussetzung für die Anerkennung sind sowohl ein einschlägiger Bildungsabschluss, als auch die Teilnahme an einer Schulung inkl. dem Ablegen einer Prüfung.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden