Form der Sachverständigentätigkeit
F05010516• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 36 Gewerbeordnung (GewO)
Formularangaben
Eingabe: In welcher Form üben Sie Ihre Sachverständigentätigkeit aus?
Ausgabe: Ausübende Form der Sachverständigentätigkeit
Ausgabe: Ausübende Form der Sachverständigentätigkeit
Technische Beschreibung
001 hauptberuflich (60 % und mehr aller Einkünfte stammen aus gerichtlicher und außergerichtlicher Tätigkeit) 002 nebenberuflich 003 alleine 004 in einer Sozietät
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden