Hinweis Antrag Gesundheitsaufseher
F05010564• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 21 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Gesundheitsaufseher (innen) (APO-Ges.-Aufs.)
Formularangaben
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Gesundheitsaufseherin/Gesundheitsaufseher“ beantragen
Wenn Sie die Berufsbezeichnung "Gesundheitsaufseherin/Gesundheitsaufseher" führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden