Hinweis Antrag Orthoptist
F05010580• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 1 Absatz 1 Orthoptistengesetz (OrthoptG)
Formularangaben
Wenn Sie die Berufsbezeichnung "Orthoptistin/Orthoptist" führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden