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Hinweistext

F05010676 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 22 BauPrüfVO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Errichtung einer Zweitniederlassung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik

Hilfetext

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Feldart

label

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

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Technische Beschreibung


Antrag auf Genehmigung zur Errichtung einer Zweitniederlassung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik gemäß § 22 der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) kann von den nach der BauPrüfVO in Nordrhein-Westfalen anerkannten Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieuren für Baustatik gestellt werden.

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden