Hinweistext
F05010676• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 22 BauPrüfVO
Formularangaben
Errichtung einer Zweitniederlassung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik
Technische Beschreibung
Antrag auf Genehmigung zur Errichtung einer Zweitniederlassung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik gemäß § 22 der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) kann von den nach der BauPrüfVO in Nordrhein-Westfalen anerkannten Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieuren für Baustatik gestellt werden.
Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden