Beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die anerkannte(n) Prüfung(en)
F05010683• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 4 (1) OVP NRW i.V.m. Anlage 2 Nr. 3 OVP NRW
Formularangaben
Eingabe: Für Bewerbende, die ihr Lehramtsstudium außerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen absolviert haben.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden