Gültigkeitsdatum der Ausnahmegenehmigung
F05010756• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 70 StVZO Abs. 1 Nr. 2 § 47 StVZO
Formularangaben
Eingabe: Bis wann soll die Ausnahmegenehmigung gültig sein?
Ausgabe: Gültigkeitsdatum der Ausnahmegenehmigung
Ausgabe: Gültigkeitsdatum der Ausnahmegenehmigung
Eingabe: Die endgültige Entscheidung über die Dauer der Ausnahmegenehmigung wird von der zuständigen Behörde getroffen.
Technische Beschreibung
001 = Unbefristet 002 = Für eine spezifische Anzahl von Jahren
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden