Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
-
§ 70 StVZO Abs. 1 Nr. 2 § 47 StVZO
Formularangaben
Eingabe: Wer ist Fahrzeughalter*in?
Ausgabe: Fahrzeughalter
Technische Beschreibung
001 = Eine Privatperson
002 = Ein gewerbliches Unternehmen
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden