Grund Wiederholungsprüfung
F05010794• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 1 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (Arbeits- und Berufsförderungsfortbildungsprüfungsverordnung - GFABPrV); Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ in Nordrhein-Westfalen
Formularangaben
Eingabe: Aus welchem Grund möchten Sie die Prüfung wiederholen?
Ausgabe: Grund der Wiederholungsprüfung
Ausgabe: Grund der Wiederholungsprüfung
Technische Beschreibung
001 = Ich habe die Prüfungsleistung/en nicht bestanden und möchte folgende Leistung/en wiederholen. 002 = Ich möchte folgende bestandene/n Prüfungsleistung/en wiederholen.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden