Wiederholungsprüfung Nachweis
F05010814• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 1 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (Arbeits- und Berufsförderungsfortbildungsprüfungsverordnung - GFABPrV); Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ in Nordrhein-Westfalen
Formularangaben
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Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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