Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
F05010815• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 1 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (Arbeits- und Berufsförderungsfortbildungsprüfungsverordnung - GFABPrV); Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ in Nordrhein-Westfalen
Formularangaben
Eingabe: Bitte laden Sie an dieser Stelle eine Kopie eines Nachweises über eine erfolgreich abgelegte Prüfung hoch, die nicht älter als fünf Jahre ist und den Prüfungsanforderungen und Prüfungsinhalten der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (GFABPrV) entspricht.
Bitte beachten Sie, dass das maximal zulässige Datenvolumen von 20 MB nicht überschritten werden darf. Akzeptierte Dateiformate sind JPG, PNG und PDF.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden