Aufsichtsperson bei schießsportlichen Vereinen
F05010896• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
-
§ 27 (1) WaffG; § 10 AWaffV; § 11 AWaffV
Formularangaben
Sind Sie Aufsichtsperson bei schießsportlichen Vereinen?
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden