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Nachweis über eine Haftpflichtversicherung

F05010912 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 36 GewO (Öffentliche Bestellung von Sachverständigen); Sachverständigenordnung der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen (SVO IK-Bau NRW)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Nachweis über eine Haftpflichtversicherung

Hilfetext

Eingabe: Hinweis: Es ist ein Nachweis über eine Haftpflichtversicherung notwendig, mit der die Tätigkeit als öffentlich bestellte*r und vereidigte*r Sachverständige*r für das beantragte Sachgebiet versichert ist und die als durchlaufende Jahresversicherung folgende Mindesthaftpflichtdeckungssummen enthalten muss: 1,5 Mio. Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden Anmerkung: Da dieser Nachweis unter Umständen prämienrelevant ist, kann er auch zum Verfahrensende nachgereicht werden. Das Bestehen des Versicherungsschutzes ist spätestens vor einer Bestellung nachzuweisen. Bitte laden Sie an dieser Stelle die Unterlagen hoch. Bitte beachten Sie, dass das maximal zulässige Datenvolumen von 20MB nicht überschritten werden darf. Akzeptierte Dateiformate sind JPG, PNG und PDF.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

file

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden