Nachweis über eine Haftpflichtversicherung
F05010912• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 36 GewO (Öffentliche Bestellung von Sachverständigen); Sachverständigenordnung der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen (SVO IK-Bau NRW)
Formularangaben
Eingabe: Hinweis: Es ist ein Nachweis über eine Haftpflichtversicherung notwendig, mit der die Tätigkeit als öffentlich bestellte*r und vereidigte*r Sachverständige*r für das beantragte Sachgebiet versichert ist und die als durchlaufende Jahresversicherung folgende Mindesthaftpflichtdeckungssummen enthalten muss: 1,5 Mio. Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden
Anmerkung: Da dieser Nachweis unter Umständen prämienrelevant ist, kann er auch zum Verfahrensende nachgereicht werden. Das Bestehen des Versicherungsschutzes ist spätestens vor einer Bestellung nachzuweisen.
Bitte laden Sie an dieser Stelle die Unterlagen hoch.
Bitte beachten Sie, dass das maximal zulässige Datenvolumen von 20MB nicht überschritten werden darf. Akzeptierte Dateiformate sind JPG, PNG und PDF.
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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