Sachgebiet (genaue Bezeichnung)
F05010948• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 36 GewO (Öffentliche Bestellung von Sachverständigen); Sachverständigenordnung der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen (SVO IK-Bau NRW)
Formularangaben
Eingabe: Bitte geben Sie die genaue Bezeichnung an, für die Sie die Bestellung und Vereidigung als Sachverständige*r beantragen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden