Teilnahme geprüfte Fachkraft (Prüfling)
F05011035• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 1 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (Arbeits- und Berufsförderungsfortbildungsprüfungsverordnung - GFABPrV); Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ in Nordrhein-Westfalen
Formularangaben
Eingabe: Hat der Prüfling bereits an einer Prüfung zur "Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung" teilgenommen?
Ausgabe: Teilnahme an einer Prüfung zur "Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung"
Ausgabe: Teilnahme an einer Prüfung zur "Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung"
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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