Nachweis der Berufsqualifikation
F05011116• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 11 Bundes-Apothekerordnung (BApO)
Formularangaben
Eingabe: Wenn Ihre Zeugnisse, Berufsurkunde, Diplomurkunde nicht in deutscher Sprache ausgestellt wurde, müssen Sie zusätzlich eine beglaubigte deutsche Übersetzung vorlegen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden