Arbeitsbereich zahnärztlicher Beruf
F05011182• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §13 ZHG
Formularangaben
Eingabe: Zahnärzt*innen untersuchen Patienten, erheben Befunde, diagnostizieren Zahnkrankheiten, Mundkrankheiten, Kieferkrankheiten und Anomalien der Zahnstellung. Sie legen Therapiemaßnahmen fest und führen zahnmedizinische Behandlungen und Eingriffe durch. Bitte wählen Sie einen entsprechenden Bereich.
Technische Beschreibung
001 = in Zahnarztpraxen und zahnmedizinischen Kliniken 002 = in der medizinischen Forschung und Lehre 003 = in der Pharmaindustrie 004 = bei Gesundheitsämtern, Krankenversicherungen und Zahnärztekammern
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden