Strafmaß
F05011866• Version 0.2•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 8 (1) Nr. 2 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG); § 9 (1) Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG); § 10 (1) Satz 1 Nr. 5 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG); § 12 (1) Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Formularangaben
Eingabe: Bei Geldstrafen sind die Tagessätze anzugeben. Bei Freiheitsstrafen ist die Dauer der verhängten Freiheitsstrafe anzugeben.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
inaktive Felder ausgetauscht, fachlichen Ersteller korrigiert, Codelistenversionformate teils angepasst, QS-Fehler bezüglich Regeln behoben