Angabe zum Aufenthaltsrecht (Einbürgerung OZG-Ref)
F05011921• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- zu ergänzen.
Formularangaben
Eingabe: 1. Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates oder der Schweiz brauchen keine gesonderte Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis, alle Anderen machen bitte Angaben zur Ihrer aktuellen Erlaubnis.
2. Die Niederlassungserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel, der für Bürger aus Staaten gilt, die nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören. EWR-Bürger und ihre Familienangehörige erwerben nach einer gewissen Zeit ein Daueraufenthaltsrecht. Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis an sie ist gleichwohl möglich.
3. Die Aufenthaltserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel nach dem seit dem 1. Januar 2005 in Deutschland geltenden Aufenthaltsgesetz. Sie wird zweckgebunden und befristet an Drittstaatsangehörige erteilt.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Antrag auf Einbürgerung 08.12.2022