Erlaubnis Pfandleihgewerbe
F05012289• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 34 (1) GewO; § 2 PfandlV
Formularangaben
Eingabe: Der Besitz einer Erlaubnis gemäß § 34 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) ist Voraussetzung für die Aufnahme der konkreten Tätigkeit.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden