Hinweis Equiden
F05012339• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Art. 17 Abs. 2 VO (EG) 1/2005, §4 Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV)
Formularangaben
Equiden dürfen nach der Richtlinie 90/426/EWG nur mit einem Equidenpass aus dem Bestand verbracht werden. Daher sind alle zu transportierenden Equiden nach der o. g. Richtlinie registriert.
Die Verordnung 1/2005 versteht aber unter „registrierte“ Equiden nur die Tiere, die zur Teilnahme an Wettbewer-ben, Rennen, kulturellen Veranstaltungen oder zu Zucht-zwecken transportiert werden (vgl. Erwägungsgrund Nr. 21), jedoch keine Equiden, die direkt über einen Markt o-der eine Sammelstelle in einen Schlachthof verbracht wer-den (Schlachtpferde). Ausschlaggebend für die Zuordnung ist also die Zweckbestimmung und nicht die Registrierung nach der Richtlinie 90/426/EWG. Im Übrigen wird auf die Erläuterungen zu lfd. Nr. 1 hingewiesen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden