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Hinweis Equiden

F05012339 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


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Handlungsgrundlage


  • Art. 17 Abs. 2 VO (EG) 1/2005, §4 Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV)

Gültig ab

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Gültig bis

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Formularangaben


Bezeichnung

Hinweis

Hilfetext

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Feldart

label

Inhalt

Equiden dürfen nach der Richtlinie 90/426/EWG nur mit einem Equidenpass aus dem Bestand verbracht werden. Daher sind alle zu transportierenden Equiden nach der o. g. Richtlinie registriert. Die Verordnung 1/2005 versteht aber unter „registrierte“ Equiden nur die Tiere, die zur Teilnahme an Wettbewer-ben, Rennen, kulturellen Veranstaltungen oder zu Zucht-zwecken transportiert werden (vgl. Erwägungsgrund Nr. 21), jedoch keine Equiden, die direkt über einen Markt o-der eine Sammelstelle in einen Schlachthof verbracht wer-den (Schlachtpferde). Ausschlaggebend für die Zuordnung ist also die Zweckbestimmung und nicht die Registrierung nach der Richtlinie 90/426/EWG. Im Übrigen wird auf die Erläuterungen zu lfd. Nr. 1 hingewiesen.

Datentyp

text

Präzisierung

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Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


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Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


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