Nachweis Berufsabschluss
F05012344• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Art. 17 Abs. 2 VO (EG) 1/2005, §4 Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV)
Formularangaben
Eingabe: Fügen Sie einen Nachweis über eine nach dem 5. Januar 2007 bestandene Abschlussprüfung in den Berufen Fleischer/in (einschließlich Schlachten von Tieren), Landwirt/in, Pferdewirt/in, Tierpfleger/in, Tierwirt/in oder einen anderen anerkannten Berufsabschluss oder Nachweise, die die erforderliche Fachkunde voraussetzen bei.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden