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Tierarten die transportiert werden

F05012352 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • Verordnung (EG) Nr. 1/2005 und § 13 ViehVerkV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Tierarten die transportiert werden

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

select

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


001 Rinder laktierend 002 Rinder nicht laktierend 003 Kälber > 28 Tage - 8 Wochen (nicht abgesetzt) 004 Kälber > 8 Wochen - 6 Monate 005 Schweine 006 Ferkel > 3 Wochen 007 Hunde 008 Katzen 009 Sonstige 010 Schafe 011 Lämmer > 1 Woche < 6 Wochen (nicht abgesetzt) 012 Lämmer > 6 Wochen 013 Ziegen 014 Zicklein > 1 Woche < 6 Wochen 015 Zicklein > 6 Wochen 016 Geflügel 017 Eintagsküken < 60 Stunden nach dem Schlupf 018 Eintagsküken > 60 Stunden nach dem Schlupf 019 Pferde für Sport, Turnier, Zucht oder kulturelle Veranstaltungen (Adulte) 020 Pferde für Sport, Turnier, Zucht oder kulturelle Veranstaltungen (Fohlen bis 4 Monate ) 021 Pferde zur Schlachtung (Adulte) 022 Pferde zur Schlachtung (Fohlen bis 4 Monate) 023 Nicht zugerittene Equiden = nicht halfterführig (registriert) 024 Nicht zugerittene Equiden = nicht halfterführig (nicht registriert)

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden