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Gesellenprüfung Ausland

F05012508 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 10 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Haben Sie gleichwertige Qualifikationen über die Gesellenprüfung im Ausland erworben?
Ausgabe: Auskunft über Qualifikationen im Ausland

Hilfetext

Eingabe: Im Falle einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworbenen Berufsqualifikation die § 6 EU/EWR-Handwerk-Verordnung vorzulegenden Unterlagen und Bescheinigungen.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden