Gesellenprüfung Ausland
F05012508• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 10 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)
Formularangaben
Eingabe: Haben Sie gleichwertige Qualifikationen über die Gesellenprüfung im Ausland erworben?
Ausgabe: Auskunft über Qualifikationen im Ausland
Ausgabe: Auskunft über Qualifikationen im Ausland
Eingabe: Im Falle einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworbenen Berufsqualifikation die § 6 EU/EWR-Handwerk-Verordnung vorzulegenden Unterlagen und Bescheinigungen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden