Geeignete Anlagen & Einrichtigungen
F05013030• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 52a (2) Nr. 1 & 2 AMG i.V.m. § 3 (1) AM-HandelsV
Formularangaben
Eingabe: Verfügen Sie über geeignete und ausreichende Anlagen und Einrichtungen?
Ausgabe: Sie verfügen über geeignete und ausreichende Anlagen und Einrichtungen.
Ausgabe: Sie verfügen über geeignete und ausreichende Anlagen und Einrichtungen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden