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Geeignete Anlagen & Einrichtigungen

F05013030 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 52a (2) Nr. 1 & 2 AMG i.V.m. § 3 (1) AM-HandelsV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Verfügen Sie über geeignete und ausreichende Anlagen und Einrichtungen?
Ausgabe: Sie verfügen über geeignete und ausreichende Anlagen und Einrichtungen.

Hilfetext

Eingabe: Fügen Sie zusätzlich Nachweise über die Anlagen und Einrichtungen bei.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden