Haftpflichtversicherungnachweis nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 WaffG
F05013215• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 4 Abs. 1 Nr. 5 WaffG
Formularangaben
Eingabe: Hier wird ein Nachweis über eine Haftpflichtversicherung in Höhe von 1.000.000 Euro – pauschal für Personen- und Sachschäden benötigt.
Technische Beschreibung
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Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden