Hinweistext beglaubigte Übersetzung
F05013335• Version 0.4•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- zu ergänzen
Formularangaben
Sie müssen für Ihren Antrag mehrere Nachweise hochladen. Falls die Nachweise nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, benötigen Sie zusätzlich zum Originaldokument eine Übersetzung.
Wichtig: Die Übersetzung muss von einem beeidigten Übersetzer oder einer beeidigten Übersetzerin erstellt werden. Übersetzungen, die nicht durch einen beeidigten Übersetzer oder eine beeidigte Übersetzerin erstellt wurden, werden nicht akzeptiert.
Sie können hier nach geeigneten Übersetzerinnen oder Übersetzern suchen:
https://www.justiz-uebersetzer.de/Recherche/de/Suchen
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden