Nachweis Unbedenklichkeitsbescheinigung (Anerkennung Berufsqualifikation)
F05013532• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- BQFG
Formularangaben
Haben Sie bereits eine Unbedenklichkeitsbescheinigung? Diese ist auch als 'certificate of good standing' bekannt.
Dann laden Sie hier die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus dem Land hoch, in dem Sie zuletzt in Ihrem Beruf gearbeitet haben.
Haben Sie noch nicht in Ihrem Beruf gearbeitet? Dann laden Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus Ihrem Herkunftsland hoch.
Sie weisen mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung nach, dass:
1. Keine berufsrechtlichen oder disziplinarischen Maßnahmen gegen Sie eingeleitet wurden und
2. Sie dazu berechtigt sind, Ihren Beruf ohne Einschränkung auszuüben.
Sie erhalten das Dokument normalerweise in dem Land, in dem Sie zuletzt Ihren Beruf ausgeübt haben oder in Ihrem Herkunftsland von der Behörde, die dafür zuständig ist.
Wichtig: Die Bescheinigung, die Sie hochladen, darf zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 3 Monate sein. Laden Sie den Nachweis als PDF-Datei (Scan oder Foto) hoch.
Sie können diesen Nachweis auch später per Post oder persönlich einreichen. Achten Sie auch dabei darauf, dass das Dokument nicht älter als 3 Monate sein darf.
Ihr Nachweis wurde nicht in deutscher Sprache ausgestellt? Dann laden Sie zusätzlich eine beglaubigte deutsche Übersetzung als PDF-Datei (Scan oder Foto) hoch.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden