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Attest einer niedergelassenen Ärztin oder Arztes

F05013648 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz); § 2 (1) Buchst. g; Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes RdErl. d. Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit v. 18.05.1999 – III B 2 – 0401.2 (am 01.01.2003 MGSFF) Nr. 3

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Attest einer niedergelassenen Ärztin oder Arztes

Hilfetext

Eingabe: Beachten Sie, dass die ärztliche Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein darf.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

file

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


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