Befestigung und Desinfizierbarkeit von Verkehrswegen und Plätzen zum Ver- und Entladen von Vieh
F05013655• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 14 ViehVerkV
Formularangaben
Eingabe: Auf dem Betriebsgelände müssen alle Verkehrswege und Plätze zum Ver- und Entladen von Vieh befestigt und desinfizierbar sein
Ausgabe: Befestigung und Desinfizierbarkeit von Verkehrswegen und Plätzen zum Ver- und Entladen von Vieh
Ausgabe: Befestigung und Desinfizierbarkeit von Verkehrswegen und Plätzen zum Ver- und Entladen von Vieh
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden