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Hinweis juristische Person und Personengesellschaften (Belegart 9)

F05014316 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • Art. 4 VO (EG) Nr. 1072/2009 § 3 Abs. 1 GüKG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Hinweis für die juristische Person und Personengesellschaften:

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Den Gewerbezentralregisterauszug (Belegart 9) müssen Sie für die juristische Person sowie deren (gesetzliche) Vertretung beantragen. Bei Personengesellschaften beantragen Sie bitte den Auszug für alle persönlich haftende/n Gesellschafter:innen bzw. geschäftsführungsberechtigte/n Gesellschafter:innen. Für juristische Personen ist der Gewerbezentralregisterauszug (Belegart 9) am Sitz des Unternehmens zu beantragen. Für Einzelgewerbetreibende oder Gesellschafter:innen ist eine Beantragung am jeweiligen Wohnsitz erforderlich.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden