Dauer Förderungszeitraum
F05015204• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- SGV NRW LHO §23 SGV NRW LHO §44
Formularangaben
Eingabe: Der gesamte Förderzeitraum beträgt bis zu zwölf Monate oder fünfzehn Monate für Frauen, die während des Förderzeitraums ein Kind geboren haben und die entsprechende Verlängerung in Anspruch genommen haben.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden