Nachweis Studienabschluss vor dem 6. Januar 2007
F05015338• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Art. 17 Abs. 2 VO (EG) 1/2005 §4 Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV)
Formularangaben
Eingabe: Bitte laden Sie einen Nachweis über einen vor dem 6. Januar 2007 erfolgreich getätigten Abschluss eines Hochschulstudiums oder Fachhochschulstudiums im Bereich der Landwirtschaft oder der Tiermedizin hoch.
Bitte beachten Sie, dass das maximal zulässige Datenvolumen von 20 MB nicht überschritten werden darf. Akzeptierte Dateiformate sind JPG, PNG und PDF.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden