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Geburtsname

F05015632 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Der Geburtsname entspricht dem Familiennamen einer natürlichen Person vor der Schließung der ersten Ehe bzw. vor dem Eingehen der ersten Lebenspartnerschaft.

Handlungsgrundlage


  • § 5 (2) Nr. 1 PAuswG vom 21.6.2019; Anhang 3 Abschnitt 1 PAuswV vom 28.9.2017; Tabelle 9 BSI TR-03123 Version 1.5.1; XOEV.Kernkomponente.NameNatuerlichePerson.geburtsname vom 31.01.2020

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Geburtsname

Hilfetext

Eingabe: Geben Sie den Geburtsnamen an. Manche Menschen ändern ihren Familiennamen, wenn sie heiraten oder eine Lebenspartnerschaft eingehen. Der Geburtsname ist der Familienname den die Person bei der Geburt hatte, bevor sie ihren Namen geändert hat.
Ausgabe: Dieses Feld enthält den Familiennamen einer Person vor der Schließung der ersten Ehe bzw. vor dem Eingehen der ersten Lebenspartnerschaft.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

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Technische Beschreibung


Laut BSI TR-03123 soll Geburtsname ≤ 75 Zeichen betragen. Die Gesamtlänge für Familienname, Titel und Geburtsname soll nicht mehr als 120 Zeichen betragen. Laut PAuswV soll Name (Familienname und Geburtsname) nicht mehr als 2*26 = 52 Zeichen bzw. 3*40 = 120 Zeichen betragen.

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden