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Qualifikationsnachweis Infotext

F05015734 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 9 Abs. 1 Satz 2 Geldwäschegesetz (GWG); § 7 Abs. 4 Satz 1 Geldwäschegesetz (GWG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Infotext

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Bitte fügen Sie den Qualifikationsnachweis der künftig geldwäschebeauftragten Person bei.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden