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Hinweis Meldungen für Unternehmen außerhalb des Finanzsektors

F05015829 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §49 Abs. 5 GWG; §53 Abs. 5a GwG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Hinweis:

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Hinweis: Hier sind lediglich Meldungen für Unternehmen außerhalb des Finanzsektors möglich. Für Unternehmen des Finanzsektors ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden