Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Auslagerung interner Sicherungsmaßnahmen gemäß § 6 Abs. 7 GwG

F05015910 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §6 Abs. 7 Satz 1 GWG; §4 Abs. 2 GWG; §6 Abs. 2 GWG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Auslagerung interner Sicherungsmaßnahmen gemäß § 6 Abs. 7 GwG

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Die Auslagerung interner Sicherungsmaßnahmen ist gemäß § 6 Abs. 7 GwG [https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__6.html] anzeigepflichtig. In der Anzeige ist darzulegen, dass keine Untersagungsgründe vorliegen. Die Anzeigepflicht liegt bei dem Unternehmen, das Pflichten auslagern möchte. Auch eine Auslagerung innerhalb einer Gruppe, z. B. auf das Mutterunternehmen, muss angezeigt werden. Die Verantwortung für die Erfüllung der Sicherungsmaßnahmen oder auch der Verdachtsmeldepflicht bleibt auch im Fall der Auslagerung bei der verpflichteten Person. Eine Auslagerung liegt nur dann vor, wenn die Maßnahmen von einer dritten Person durch-/ausgeführt werden. Eine externe Beratung, die Ihr Unternehmen bei der Durchführung der Maßnahmen nur unterstützt, ist nicht anzeigepflichtig.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden