Bußgeldverfahren Auswahl (Pfandleihgewerbe)
F05015958• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 34 (1) GewO
Formularangaben
Eingabe: Der vorsätzliche oder fahrlässige Verstoß gegen die Erlaubnispflicht oder gegen vollziehbare Auflagen kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden