Bescheinigung in Steuersachen
F05016262• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Vom Finanzamt aufgrund von Ministerialerlassen zur Vergebung öffentlicher Aufträge ausgestellte Bescheinigung. Sie besagt, dass der Steuerpflichtige seinen Steuererklärungs- und Zahlungspflichten nachgekommen ist. Unbedenklichkeitsbescheinigung darf nur dem Steuerpflichtigen selbst oder mit seiner Zustimmung ausgestellt werden.
Handlungsgrundlage
- §§ 34 c, d, f, und i Gewerbeordnung
Formularangaben
Eingabe: Laden Sie hier die Bescheinigung in Steuersachen (sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung) hoch. Diese erhalten Sie vom Finanzamt.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Fachlicher Ersteller geändert