Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Bescheinigung in Steuersachen

F05016262 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Vom Finanzamt aufgrund von Ministerialerlassen zur Vergebung öffentlicher Aufträge ausgestellte Bescheinigung. Sie besagt, dass der Steuerpflichtige seinen Steuererklärungs- und Zahlungspflichten nachgekommen ist. Unbedenklichkeitsbescheinigung darf nur dem Steuerpflichtigen selbst oder mit seiner Zustimmung ausgestellt werden.

Handlungsgrundlage


  • §§ 34 c, d, f, und i Gewerbeordnung

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Bescheinigung in Steuersachen (sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung)

Hilfetext

Eingabe: Laden Sie hier die Bescheinigung in Steuersachen (sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung) hoch. Diese erhalten Sie vom Finanzamt.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

file

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Fachlicher Ersteller geändert